24h für Sie in Bereitschaft

Unser Angebot umfasst

alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Krankenhausvermeidungspflege, Verhinderungspflege und Demenz- & Palliativ-Betreuung

"Wichtig ist, den Menschen als Ganzes zu sehen damit eine größtmögliche Lebensqualität für den Pflegebedürftigen erlangt werden kann und die Angehörigen praktisch und emotional entlastet werden."

Gute Pflege beruht auf einem ganzheitlichen Denken und Handeln. Sie sollte sich wesentlich mehr an den Bedürfnissen der Menschen orientieren.

Behandlungspflege

Generell umfasst die Behandlungspflege, im Bereich der häuslichen Krankenpflege, alle medizinischen Pflegeleistungen, die vom Arzt verordnet werden und anschließend von einer Fachkraft ausgeführt werden.

Die ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen. Dies gilt sowohl für gesetzlich- als auch privat Versicherte!

Grundpflege

Grundlegende Dinge, wie sich waschen, essen, trinken, auf die Toilette gehen sind unter Umständen für pflegebedürftige Menschen nicht mehr eigenständig möglich.

Aus diesem Grund kann im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eine Hilfestellung bei ebendiesen Tätigkeiten verordnet werden.

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad bekommen finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Besteht eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls und wird diese vom Arzt verordnet, werden die Kosten von der Krankenkasse getragen.

Haushaltshilfe

Unser ambulanter Pflegedienst erfüllt die Voraussetzungen zur Erbringung aller mit der Haushaltshille verbundenen Leistungen und rechnet diese im von der Krankenkasse genehmigten Umfang direkt mit dieser ab.
Die Haushaltshilfe als Leistung der Krankenkasse umfasst alle Tätigkeiten

Bei Pflegegrad 1 bis 3 kann die Haushaltshilfe über die Betreuungsleistung abgerechnet werden.
Leistungsgrundlage ist § 38 SGB V. zusätzliche Betreuungsleistungen § 45b.

Anerkannte Gründe für die Gewährung von Haushaltshilfe können sein:

– Krankenhausvermeidungspflege
– Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme