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Wir beantworten Ihre Fragen

Viele sind mit der Pflege und den damit verbunden Entscheidungen überfordert. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten darauf. Ist Ihre Frage nicht dabei ?

Dann rufen Sie uns doch einfach rund um die Uhr an: 0931 / 30 499 890 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ist eine Beratung durch einen Pflegedienst kostenlos?

Das Beratungsangebot wird von den Pflegekassen finanziert und dient dazu, Sie als pflegenden Angehörigen im Krankenhaus oder zu Hause zu unterstützen. Es gibt keine vertragliche Bindung. Viele Kassen werben mit dem kostenlosen Angebot auf Ihrer Internetseite. Pflegedienste bieten eine kostenlose Erstberatung an.

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?

Wer durch Krankheit oder Behinderung im Alltag regelmäßig, dauerhaft und in erheblichem Umfang auf Hilfe angewiesen ist, kann Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Dafür muss der Betroffene aber zunächst als pflegebedürftig eingestuft werden. Nicht die Art und Schwere einer Krankheit bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit, sondern der konkrete Hilfebedarf im täglichen Leben.

Wie erhalte ich Leistungen von der Pflegeversicherung?

Zunächst müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung stellen. In der Regel ist das die Krankenversicherung des Betroffenen. Sie schickt ihren Medizinischen Dienst (Medicproof bzw. Medizinischer Dienst der Krankenkassen = MDK) in die Wohnung des Pflegebedürftigen. Er führt eine Begutachtung durch und stuft den Pflegebedürftigen in einen bestimmten Pflegegrad ein. Gemäß diesem Gutachten entscheidet die Pflegekasse und schickt Ihnen einen Pflegebescheid zu. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Akzeptieren Sie den Pflegebescheid, müssen Sie sich entscheiden, wie die Pflege aussehen soll.

Wer prüft, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt?

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder Angehörige einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Kassen lassen dann durch Ärzte oder Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes prüfen, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK sind verpflichtet, bei der Begutachtung bundesweit einheitlich nach den Kriterien der „Begutachtungs-Richtlinien“ vorzugehen.

Wie kann ich eine höhere Einstufung bei der Pflegekasse beantragen?

Sie können die Pflegekasse anschreiben und formlos eine Antrag auf Höherstufung stellen. Der Medizinische Dienst (Medicproof bzw. MDK) nimmt die Begutachtung vor und wird über die Pflegestufe entscheiden. Bei der Einstufung von Demenzkranken gibt es einige Besonderheiten.

Kommt der Pflegedienst immer zur gleichen Zeit?

Wir möchten für alle unsere Kunden ausreichend Zeit haben und unsere Pflegekräfte sollen nicht unter Zeitdruck bei Ihnen erscheinen. Es kann natürlich auch zu Zeit Verzögerungen kommen. Das gilt auch, wenn ein plötzlicher Wintereinbruch die Straßenverhältnisse verändert. Bitte gestehen Sie uns bei den vereinbarten Einsätzen einen Spielraum von +/- 30 Minuten zu. Sollte trotzdem mal etwas dazwischen kommen (Verkehrsunfall, Notfall, etc.) werden wir Sie selbstverständlich telefonisch informieren.

Kann ich Ihre Dienste jederzeit abbestellen, oder gibt es Kündigungsfristen?

In Ihrem Pflegvertrag vereinbaren wir mit Ihnen eine beiderseitige Kündigungsfrist. Wenn Sie – was wir hoffentlich nicht erleben werden- mit uns so unzufrieden sind, dass wir nicht mehr kommen sollen, werden wir aber nicht auf einer Frist bestehen.

Muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?

Die soziale Pflegeversicherung ist –anders als z.B. die Krankenversicherung- nicht als „Vollkasko“- Versicherung angelegt, die alle Kosten deckt. Je nach Pflegegrad steht ein bestimmtes Budget zur Verfügung, für das Sie unsere Leistung „einkaufen“ können. Oft ist damit aber nicht alles abgedeckt, was der Pflegebedürftige benötigt. Wir informieren Sie ganz genau darüber, was der Pflegebedürftige braucht, und wie viel davon durch die Leistung der Pflegeversicherung abgedeckt werden kann. Sie erfahren vor Beginn der Versorgung genau, welche Kosten Sie evtl. selbst tragen müssen; meistens ist das viel weniger, als etwa bei der stationären Pflege nötig wäre.